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BVerwG, 23.11.2010 - 1 WNB 7.10 |
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- BVerwG, 15.09.2009 - 1 WNB 3.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Vertretungserfordernis.
Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WNB 7.10
Danach beschränkt sich das Vertretungserfordernis nicht auf die Stellung eines förmlichen Sachantrags, sondern erfasst alle den Prozessablauf gestaltenden oder bestimmenden Prozesshandlungen, wie insbesondere auch die fristwahrende Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 15. September 2009 - BVerwG 1 WNB 3.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 2 = NZWehrr 2010, 40 m.w.N.;… ebenso Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 22a Rn. 29 und § 22b Rn. 4).
- BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 4.11 Danach beschränkt sich das Vertretungserfordernis nicht auf die Stellung eines förmlichen Sachantrags, sondern erfasst alle den Prozessablauf gestaltenden oder bestimmenden Prozesshandlungen, wie insbesondere auch die fristwahrende Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. Beschlüsse vom 15. September 2009 - BVerwG 1 WNB 3.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 2 = NZWehrr 2010, 40 m.w.N. und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WNB 7.10 - ebenso Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 22a Rn. 29 und § 22b Rn. 4).